Ist NMN in der EU verboten – und was bedeutet das für dich?
NMN (Nicotinamid-Mononukleotid) zählt zu den spannendsten Substanzen der modernen Longevity-Forschung. In den USA, Japan und anderen Ländern ist NMN bereits weit verbreitet – viele Menschen nutzen es zur Steigerung des NAD⁺-Spiegels, um Energie, Regeneration und Zellgesundheit zu fördern. Doch wie sieht es in der EU aus? Darf man NMN hier kaufen und einnehmen?
Die rechtliche Situation in der EU
In der Europäischen Union ist NMN nicht als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Es gilt nach aktueller Rechtslage als sogenannte „Novel Food“-Substanz. Das bedeutet: Bevor es offiziell in Supplements verkauft werden darf, müsste eine Zulassung mit umfangreichen Sicherheits- und Wirksamkeitsstudien erfolgen.
Bis dahin fällt NMN in der EU in eine besondere Kategorie: Forschungschemikalie. Das heißt: Es darf gehandelt und importiert werden, solange es nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Diese Einstufung sorgt bei vielen Konsumenten für Verwirrung, ist aber rechtlich klar geregelt.
Was bedeutet „Forschungschemikalie“ in der Praxis?
- ✔ Anbieter müssen klar kennzeichnen, dass es nicht für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.
- ✔ Eine Einnahme geschieht daher rechtlich gesehen auf eigenes Risiko.
Für die Wissenschaft ist NMN weiterhin hochinteressant – zahlreiche Studien belegen positive Effekte auf Energieproduktion, Mitochondrienfunktion und gesunde Zellalterung.1
Warum NMN so beliebt bleibt
Auch wenn die EU-Regularien streng sind, bleibt NMN für viele ein Hoffnungsträger. Gründe sind die wachsende Studienlage und die prominente Unterstützung durch Longevity-Forscher wie David Sinclair (Harvard Medical School), der NMN seit Jahren in seinen Protokollen nutzt.
Die Vorteile aus der Forschung:
- ✔ Steigerung der NAD⁺-Spiegel
- ✔ Verbesserte mitochondriale Energie
- ✔ Unterstützung von DNA-Reparatur
- ✔ Förderung von Muskelkraft & kognitiver Gesundheit
Fazit: Kein Verbot – aber klare Regeln
NMN ist in der EU nicht verboten, sondern als Forschungschemikalie eingestuft. Das bedeutet: Handel und Import sind möglich, aber nicht als Nahrungsergänzung für den menschlichen Verzehr zugelassen. Wer NMN nutzen möchte, sollte sich dieser rechtlichen Einordnung bewusst sein und auf Transparenz, Reinheit und geprüfte Qualität achten.
👉 Mehr über unser hochreines NMN erfahren